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Forschung & Entwicklung

Woran wir entwickeln.

Plattform, Autonomie und Fertigungsverfahren — teils im Haus, teils in Kooperation.

Drei Entwicklungsstränge, ein gemeinsamer Unterbau.

Sie greifen ineinander: Eine Plattform ist erst dann ein Einsatzmittel, wenn die Software sie führbar macht — und erst dann ein Produkt, wenn sie sich in Serie fertigen lässt.

Entwicklungsstränge

Woran im Haus gearbeitet wird.

Kooperation

Mit wem wir forschen.

Forschungskooperation

Fraunhofer FKIE, Wachtberg

Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer-Institut für Kommunikation, Informationsverarbeitung und Ergonomie im Bereich unbemannter Bodenfahrzeuge.

Bezugspunkte

Woran wir uns ausrichten.

Ein Fahrzeug, das nur mit der Software eines Herstellers spricht, ist für einen Bedarfsträger wenig wert. Zwei Rahmen sind im militärischen Umfeld maßgeblich.

NGVA

NGVA — STANAG 4754

Die NATO Generic Vehicle Architecture for Land Systems, seit 2018 als STANAG 4754 geführt und 2024 in Edition 3 erschienen. Sie schreibt offene Standards für physikalische, elektrische und Datenschnittstellen vor und ist ausdrücklich auf die Einbindung unbemannter Systeme erweitert.

UGV IOP

UGV IOP

Die Interoperability Profiles für unbemannte Bodenfahrzeuge, gepflegt vom US Army Project Manager Force Projection. Sie setzen auf dem SAE-AS-4-Standard JAUS auf und behandeln Bedienstationen, Payload-Integration, Kommunikation und mechanische Schnittstellen.

Einordnung

Was wir dazu sagen — und was nicht

Beide Rahmen sind unsere Bezugspunkte für Schnittstellen und Datenmodell. Eine Konformitätsaussage treffen wir hier nicht — sie gehört in ein konkretes Vorhaben, mit dem Umfang und dem Nachweis, der dort verlangt wird.

Software im Detail
Rechtsrahmen

Zwei Fristen, gegen die wir entwickeln.

Ab 20. Januar 2027

Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Anhang I führt Maschinen mit ganz oder teilweise selbstentwickelndem Verhalten auf Basis von Machine Learning als Hochrisiko-Maschinen, soweit sie Sicherheitsfunktionen erfüllen. Das ist der Grund, warum wir die Ebenen so trennen, wie wir sie trennen.

Bis 9. Dezember 2026

Produkthaftung (EU) 2024/2853

Bis dahin in nationales Recht umzusetzen. Software wird darin ausdrücklich als Produkt behandelt — das betrifft jeden, der Komponenten zuliefert oder verbaut, und es ist der Grund, warum Stände bei uns bewertet und dokumentiert werden.

Rollenverteilung bei OEM-Baugruppen
Kontakt

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